Anruf
Sehr geehrte Einwohner,
die Instandhaltung und Reinigung des öffentlichen Bereichs rund um das Grundstück, die des Bürgersteigs und der Grünflächen, die das Grundstück von der Straße trennen, und die Reinigung der Entwässerungsgräben ist ein gemeinsames Interesse. In den einschlägigen Rechtsvorschriften (zum Beispiel gemeinsame Verordnung 1/1986. (II. 21.) ÉVM-EüM über Tätigkeiten im Zusammenhang mit öffentlicher Sauberkeit und festen Abfällen) werden sowohl die Aufgaben der an das öffentliche Plätzen angrenzenden Eigentümer, als auch die des öffentlichen Straßenverwalters und die Aufgaben der Gemeinde vorgeschrieben.
Laut des Gesetzes ist der Eigentümer des Grundstücks verpflichtet für die Sauberkeit des Gehwegabschnittes vor dem Grundstück (bei fehlendem Gehweg ein 1 Meter breiter Flächenstreifen oder bei einem Grünstreifen neben dem Gehweg die gesamte Grünfläche bis zur Fahrbahn), für Sauberkeit des offenen Grabens und seiner Objekte neben dem Gehwegabschnitt sowie für die des Bereichs des Fußgängerzugangs zu und um die einzelnen Gebäude auf Blockgrundstücken, sowie für die Entfernung von Materialien und anderen Abfällen aus dem Entwässerungsgräben zu sorgen, um den reibungslosen Ablauf vom Regenwasser zu sichern.
Wir bitten um Ihre Mitarbeit, um unsere Gemeinde sauber und gesetzeskonform zu halten!
Répceszentgyörgy, den 29. 07. 2024
Gertrúd Kovács-Kelemen
Bürgermeisterin der Gemeinde Répceszentgyörgy